Der Tod eines geliebten Menschen gehört zu den schmerzlichsten Erfahrungen, die unser Leben verändern. Der eigene Tod oder der Abschied vom Partner und von nahen Angehörigen tritt oft überraschend ein oder er kündigt sich langsam an.
Stirbt jemand und ist völlig alleinstehend oder sind Angehörige nicht zu ermitteln, wird die Bestattung durch das Ordnungsamt veranlasst. Das Ordnungsamt richtet sich nach den Minimalsätzen des Sozialamtes und diese sehen dann eine Feuerbestattung vor.
Um sicherzustellen, dass die Bestattung wunschgemäß durchgeführt wird und Ihren Wünschen entspricht, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, schon zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag mit unserem Haus abzuschließen.
Mit diesem Vertrag treffen Sie die notwendigen Vorkehrungen und sichern sich so eigenverantwortlich ab - sich selbst, dem Partner und der Familie gegenüber.
Wir sind Tag & Nacht für Sie da. 02263 - 90 19 99 Großer Trauerraum und Waldbestattungen